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   VGH Bayern, 04.08.2004 - 1 B 01.2807   

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VGH Bayern, 04.08.2004 - 1 B 01.2807 (https://dejure.org/2004,66665)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2004 - 1 B 01.2807 (https://dejure.org/2004,66665)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2004 - 1 B 01.2807 (https://dejure.org/2004,66665)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Karlsruhe, 12.12.2019 - 1 K 5728/18

    Lärmbelästigung durch eine Stellplatzanlage

    Die materiellen Maßstäbe der Vorschrift, nach denen bei der im beplanten Innenbereich zu treffenden Ermessensentscheidung vor allem städtebauliche und nachbarliche Belange zu berücksichtigen sind, sind auch bei der im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB für die rechtliche Beurteilung des Einfügens hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche vorzunehmenden Prüfung, ob durch eine ausnahmsweise Zulassung bodenrechtlich beachtliche Spannungen entstehen, von Bedeutung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.06.2008 - 7 A 2053/07 -, juris Rn. 27 bis 31; Bayerischer VGH, Urteil vom 04.08.2004 - 1 B 01.2807 -, juris Rn. 21 f.; Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: September 2019, § 23 BauNVO Rn. 48).
  • VG Augsburg, 15.03.2012 - Au 5 K 11.1354

    Errichtung eines Carports mit integriertem Geräteraum; faktische Baulinie;

    Eine Baugenehmigungspflicht ist nicht mehr Voraussetzung eines Vorhabens im bauplanungsrechtlichen Sinn (vgl. BayVGH vom 4.8.2004, Az.: 1 B 01.2807; juris).

    Die planungsrechtlichen Instrumente Baugrenze, Baulinie und Bebauungstiefe (§ 23 Abs. 1 bis 4 BauNVO), mit denen die überbaubare Grundstücksfläche im Bebauungsplan festgesetzt werden kann, wird auch im Rahmen von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Innenbereich zur näheren Bestimmung dieses Zulässigkeitskriteriums herangezogen (vgl. BayVGH vom 4.8.2004, Az: 1 B 01.2807; juris).

    Die planungsrechtlichen Instrumente Baugrenze, Baulinie und Bebauungstiefe, mit denen die überbaubare Grundstücksfläche im Bebauungsplan festgesetzt werden kann, werden auch im Rahmen von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur näheren Bestimmung dieses Zulässigkeitskriteriums als Auslegungshilfe herangezogen (vgl. BayVGH vom 4.8.2004, Az: 1 B 01.2807; juris).

  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich

    Einer gesonderten Zulassungsentscheidung bedarf es im unbeplanten Innenbereich nicht (BayVGH vom 4.8.2004 - 1 B 01.2807 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19

    Baurechtliches Einschreiten und Beseitigungsverfügung

    Allerdings setzt die Teilbarkeit der baulichen Anlage voraus, dass eine Teilung bautechnisch möglich und mit der vom Bauherrn bestimmten Funktion der Anlage zu vereinbaren ist (vgl. VGH München, Urteil vom 29. September 2003 - 1 B 01.2425 - juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2004 - 1 B 01.2807 - juris Rn. 25).

    Dabei muss die Wegnahme bestimmter Teile zu einem rechtmäßigen Zustand führen und es muss eine funktionsgemäß nutzbare Anlage verbleiben, ohne dass die Anlage umgebaut werden muss; die teilweise Beseitigung muss ohne Neubaumaßnahmen technisch möglich sein (vgl. VGH München, Urteil vom 4. August 2004 - 1 B 01.2807 - juris Rn. 25; Jeromin, LBauO RP, 4. Aufl. 2016, § 81 Rn. 55 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05

    Ergänzung von Ermessenserwägungen

    Da der angefochtene Bescheid schriftlich erlassen worden ist, muss aus auch Gründen der Bestimmtheit des Verwaltungsakts eine Änderung ebenfalls schriftlich erfolgen (vgl. BayVGH, Urt. v. 04.08.2004 - 1 B 01.2807 -, Juris).

    Die Schriftform wäre durch eine in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll gegebene Erklärung gewahrt worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.2000 - 2 B 98.99 -, NVwZ 2000, 1186; BayVGH, Urt. v. 04.08.2004, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

    In Bezug auf das Schriftformerfordernis ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt, dass ein gerichtliches Protokoll in Bezug auf die mit diesem Erfordernis verbundenen Zwecke (insb. der Beweis- und Warnfunktion) der Schriftform - auch unter Berücksichtigung des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG, der mangels abweichender bundesrechtlicher Verfahrensregelungen nach Art. 1 Abs. 1 BayVwVfG ergänzend herangezogen werden kann - genügt (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98/99 - NVwZ 2000, 1186; BVerwG, U.v. 25.1.1995 - 11 C 29/93 - NJW 1995, 1977; OVG LSA, B.v. 21.9.2006 - 2 L 168/05 - juris; BayVGH, U.v. 4.8.2004 - 1 B 01.2807 - juris, Rn. 17; VGH BW, B.v. 11.11.2013 - 11 S 2119/13 - juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

    In Bezug auf das Schriftformerfordernis ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt, dass ein gerichtliches Protokoll in Bezug auf die mit diesem Erfordernis verbundenen Zwecke (insb. der Beweis- und Warnfunktion) der Schriftform - auch unter Berücksichtigung des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG, der mangels abweichender bundesrechtlicher Verfahrensregelungen nach Art. 1 Abs. 1 BayVwVfG ergänzend herangezogen werden kann - genügt (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98/99 - NVwZ 2000, 1186; BVerwG, U.v. 25.1.1995 - 11 C 29/93 - NJW 1995, 1977; OVG SA, B.v. 21.9.2006 - 2 L 168/05 - juris; BayVGH, U.v. 4.8.2004 - 1 B 01.2807 - juris, Rn. 17; VGH BW, B.v. 11.11.2013 - 11 S 2119/13 - juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267

    Beseitigungsverfügung für eine Wohngebäudeerweiterung an Grundstücksgrenze

    Dies ist aber angesichts des notwendigen Umbaus (vgl. BayVGH, U.v. 4.8.2004 - 1 B 01.2807 - juris Rn. 25), der mindestens die Abmessungen, das Dach und die Außenwände des bereits errichteten Erweiterungsbaus betrifft, nicht ohne Weiteres ersichtlich und wird vom Kläger auch nicht näher dargelegt.
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